Der BNSM, oft auch grüner Teppich genannt, fasst die Leistungen der Schweizer Milchproduzenten zu einem einheitlichen Standard zusammen. Er beinhaltet Grund- und Zusatzanforderungen:

Grundanforderungen 

Zusatzanforderungen

• Teilnahme an Tierwohlprogrammen BTS oder RAUS
• Teilnahme am ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)
• Soja aus verantwortungsvoller Quelle oder Sojaverzicht
• Jede Kuh hat einen Namen
• Kein Einsatz kritischer Antibiotika
• Max. 14 h Zwischenmelkzeit an Ausstellungen & Schauen
• Einhaltung der ASR Richtlinien* an Ausstellungen
• Kein Palmöl / Palmfett in der Fütterung
• Vermeidung Schlachtung trächtiger Kühe
• Tränker bleiben mind. 21 Tage auf Geburtsbetrieb* Arbeitsgruppe Schweizer Rindviehzücheter
• Teilnahme an Tierwohlprogrammen BTS und RAUS
• Lebtagleistung Kühe > 8 kg Milch Talzone, > 6 kg Milch Bergzone
• Verzicht auf systematischen vorbeugenden Einsatz von Antibiotika
• Einsatz von komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden
• Sicherstellung soziale Absicherung Familienmitglieder
• Ausbildung von Lernenden
• Jährliche Weiterbildung
• Schule auf dem Bauernhofdfsdfasfasfsfdfaasfasdfdfasdfasdfaf

Alle 10 Grundanforderungen und mindestens 2 Zusatzanforderungen müssen für den BNSM erfüllt sein.

Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zuschlag von 3 Rp. / kg Milch auf einem Anteil des A-Segments. Dieser Anteil ist abhängig vom Verkaufserlös und wird monatlich kommuniziert. Aaremilch gibt alle gelösten Zuschläge an die Produzenten weiter. Damit der BNSM Zuschlag ausbezahlt wird, müssen sich Betriebe bei DB-Milch für den BNSM anmelden. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich:

Informationen zur Anmeldung

Anmeldung

Es ist sehr wichtig, dass bis 2023 möglichst alle Betriebe den BNSM erfüllen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Standards ist davon auszugehen, dass ab 2023 die BNSM-Milch getrennt gesammelt werden muss.