Entwicklung Milcheinlieferungen bei der aaremilch
Insgesamt beliefen sich die Einlieferungen Januar bis Ende August 2026 mit 3.6% noch deutlich über Vorjahr. Während sie im Januar noch 9.9% über Vorjahresmonat lagen, verzeichnen wir im Juli erstmals eine Mindereinlieferung von rund -1.9 % und im August -1.4% im Vergleich zu Juli und August 2025. In der zweiten Monatshälfte Juli brachen die Milcheinlieferungen aussergewöhnlich stark ein. Die hohen Temperaturen und ein viraler Infekt bei den Kühen waren wohl Hauptursachen für diesen aussergewöhnlichen Rückgang der Milchmenge. Mittlerweile haben sich die Einlieferungen stabilisiert. Aufgrund der Alpabfuhren gehen wir aktuell für die kommenden Monate wieder von eher steigenden Milcheinlieferungen aus.
Bei der Biomilch lagen die Einlieferungen Januar bis August 2026 insgesamt 13.0% über Vorjahr. Im August sind die Einlieferungen jedoch eingebrochen auf -2.8% gegenüber Vorjahr. Die Fachgruppe Milch von Bio Suisse beurteilt die Situation zunehmend als angespannt. Die Bio-Milchmenge im Herbst und Winter wird aufgrund der aktuellen Lage stärker zurückgehen als bisher angenommen. Vor diesem Hintergrund müssen die Marktprognosen laufend aktualisiert und die bestehenden Marktregulierungsmassnahmen an die weitere Marktentwicklung angepasst werden.
Erhöhung A-Richtpreis um 4 Rappen ab 1. Oktober
Die Vorstandssitzung der BO Milch vom 27. August 2026 stand im Zeichen des Trockenheitssommers. Der Vorstand hat entschieden, den A-Richtpreis für das vierte Quartal 2026 ausserordentlich um 4 Rappen anzuheben. Zudem wird sich die BO Milch mit aller Kraft dafür einsetzen, dass im Rahmen eines Nachtragskredits für ein halbes Jahr die Zulage für Verkehrsmilch ebenfalls um 4 Rappen angehoben wird. Der Vorstand hat im Weiteren beschlossen, auf den 1. Januar 2027 einen Klimarappen einzuführen, um damit Massnahmen der Milchproduzenten zum Klimaschutz mitzufinanzieren. Der A-Richtpreis für Molkereimilch für das vierte Quartal 2026 steigt um 4 Rappen auf 82 Rappen.
Obwohl die massgebende Richtpreisbasis keine Erhöhung angezeigt hätte und der Richtpreis bis Ende Jahr auf 78 Rappen festgelegt wurde, hat sich der Vorstand für eine Erhöhung entschieden. Der Entscheid für eine Preiserhöhung fiel erst nach langer und intensiver Diskussion. Massgebend war dabei die Erkenntnis, dass die Produzenten wegen den höheren Kosten als Folge der grossen Trockenheit vor grossen Herausforderungen stehen. Auch die Erwartung, dass die Milchproduktion in den kommenden Monaten wegen Futtermangel, höheren Schlachtzahlen und aussergewöhnlich vielen Aborten gegenüber den Vorjahreswerten stark zurückgeht, stand im Fokus der Diskussion. Ein positives Zeichen der Branche ist deshalb äusserst wichtig. Die Branche ist sich jedoch bewusst, dass die Preiserhöhung für das vierte Quartal Risiken im Markt birgt, da die Milchpreise im Ausland nach wie vor sehr tief und die Butter-, Käse- und Milchpulverlager voll sind. Zur Abfederung der durch den höheren Richtpreis grösser gewordenen Preisdifferenz werden die Preisausgleichsbeiträge aus dem Fonds Rohstoffverbilligung ebenfalls erhöht.
Um die finanziellen Auswirkungen für die Milchproduzenten zu dämpfen, erwartet die BO Milch auch ein Zeichen aus der Politik. Da die Futterbasis für die Milchkühe zum überwiegenden Teil aus Raufutter wie Gras, Heu und Maissilage besteht, ist die Milchproduktion von der Trockenheit besonders betroffen. Von den gemäss Berechnung der SMP im Durchschnitt rund 12 Rp. höheren Produktionskosten pro Kilogramm Milch tragen die Produzenten einen Teil selbst. Ein Teil der Mehrkosten wird mit der Richtpreiserhöhung vom Markt abgegolten. Die Milchbranche erwartet jetzt, dass sich der Bund solidarisch mit den Produzenten auch an den Mehrkosten beteiligt. Sie fordert, dass der Bund für die kommende Periode der Winterfütterung die Zulage für Verkehrsmilch befristet für ein halbes Jahr um 4 Rappen pro Kilogramm Milch erhöht.
Der Vorstand hat an seiner Sitzung zudem entschieden, ab dem 1. Januar 2027 einen sogenannten Klimarappen einzuführen. Damit übernimmt die Branche vorausschauend Verantwortung für die Finanzierung der Klimaleistungen in der Milchproduktion. Dafür wird ein Zuschlag von 1 Rappen auf den A-Richtpreis verrechnet. Dieser Klimarappen wird zugunsten eines Fonds eingezogen. Aus dem Fonds werden dann Milchviehbetriebe für ihre Aufwände und Leistungen zum Klimaschutz entschädigt.
Für Betriebe, die durch die Futterknappheit in eine finanzielle Notlage geraten sind, gibt es die Möglichkeit Überbrückungskredite zu beantragen. Hier finden Sie nähere Informationen dazu:
Informationen Schweizer Bauernverband
Informationen Anna und Paul Bucher-Grossweiler-Stiftung