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Kälberimpfung

Kälberimpfplicht ab 1. Juli gegen Kälbergrippe

Ab dem 1. Juli 2025 geborene Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, müssen 14 Tage vor ihrem Verlassen gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein. Eine zweite Impfung erfolgt innerhalb der ersten 28 Tage auf dem Folgebetrieb. Während der dreijährigen Pilotphase analysiert Rindergesundheit Schweiz (RGS) die Auswirkungen auf die Tiergesundheit und den Antibiotikaeinsatz. Ende 2028 wird Bilanz gezogen und über eine definitive Aufnahme in die Richtlinien entschieden. Die Pflicht zur Kälberimpfung ist ein grosser Schritt in Richtung nachhaltiger Land- und Milchwirtschaft und ein wichtiger Meilenstein zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung.