Nachdem die Milchproduktion im 1. Quartal 2025 relativ deutlich (-4.34%) unter Vorjahr lag, haben sich die Milchmengen ab April dem Vorjahresniveau angeglichen. Seit Juni liegen die Milcheinlieferungen nun deutlich über Vorjahr (+6.5%).
Unabhängig von den monatlichen Milchproben durch Suisselab kann es vorkommen, dass Verarbeiter Beanstandungen melden oder Milch entsorgen müssen.
Ein absolutes Muss für alle Käsefreunde: Im Herbst stehen gleich zwei herausragende Käse-Events auf dem Programm – mit Genuss, Tradition und internationalem Flair.
Einladung für alle produzierenden Betriebe. Am 25. November 2025 findet die Vollversammlung Interessenvertretung aaremilch zusammen mit der Regionaltagung der Schweizer Milchproduzenten (SMP) in der Alten Reithalle in Thun statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Einladung für alle aaremilch Produzentinnen und Produzenten mit Partner/-in. Notieren Sie sich bereits heute den für Sie passenden Termin in Ihrer Agenda.
Als Bemessungsgrundlage für diese Prämie gilt die gelieferte Milchmenge 01.01.-30.06.2025. Wir erstellen eine separate Abrechnung; diese ist ab sofort auf der Datenbank Milch an derselben Stelle zu finden, wie die regulären Milchgeldabrechnungen.
Für die Marktlage ab dem 3. Quartal erkennen wir schwach positive Signale, welche es uns ermöglichen, die per Q2 verordneten Preiskorrekturen wieder zu korrigieren. Wir werden den B-Preis um +1.23 Rp./kg erhöhen und der Marktabzug beträgt wieder nur 1 Rp. und nicht mehr 2 Rp./kg Milch.
André Stalder aus Lützelflüh-Goldbach hat in diesem Frühling die Biomilchvertretung für die aaremilch von Peter Mürner aus Reichenbach i.K. übernommen. Er wird künftig die Anliegen der Biomilchproduzenten in unserer Kommission Industriemilch vertreten.
In den warmen Sommermonaten steigt insbesondere die Gefahr hoher Keimzahlen in der Milch durch ungenügende Kühlung bei der Lagerung.
Die neue Online-Plattform von Proviande erleichtert die kurzfristige Suche nach Dienstleistern für Notschlachtungen. Damit trägt sie dazu bei, Tierleid zu verringern und den Verlust von genusstauglichem Fleisch zu vermeiden.
Ab dem 1. Juli 2025 geborene Kälber, die den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, müssen 14 Tage vor ihrem Verlassen gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein. Eine zweite Impfung erfolgt innerhalb der ersten 28 Tage auf dem Folgebetrieb.